Hinweise

Bitte beachten Sie folgende technische Hinweise im Bezug auf den Wasseranschluss:

    • Jeder Wasserbezieher ist verpflichtet, gemäß den Richtlinien der ÖNORM B 2532, das Haupt-Absperrventil (Straßenventil und Straßenkappe) bei seiner Hausanschlussleitung ständig frei zu halten, sodass eine Betätigung (nur durch Mitarbeiter des Verbandes) jederzeit möglich ist.

    • Die Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung muss immer gegeben sein. Dies bedeutet, dass ein Überbauen der Hausanschlussleitung mit jeder Art von Bauwerken und das Lagern von Massengütern nicht gestattet ist. Ebenfalls ist das Bepflanzen der Leitungstrasse mit Ziersträuchern, Bäumen und dgl. nicht gestattet. Im Schadensfall werden für zu entfernende Ziersträucher, Bäume und der dgl. keine Entschädigungen geleistet.

    • Jede Manipulation an der Wasserzähleranlage (Umänderungen) und insbesondere am Wasserzähler sowie das Beschädigen und Entfernen von Plomben wird geahndet.

    • Erdungen im Zusammenhang mit der elektrischen Anlage des Hauses dürfen nicht über die Wasserleitung (Hausanschlussleitung ist aus nichtleitendem Material) erfolgen.

    • Die Wasserzähleranlage muss jederzeit (Zählertausch, Reparaturen, Ablesungen) frei zugänglich sein. Für den frostsicheren Aufstellungsort hat der Wasserbezieher selbst zu sorgen. Wenn der Zähler außer Haus in einem Schacht untergebracht ist, so hat der Schacht den technischen Richtlinien gemäß ÖNORM B 2532 (grundwassertauglich, frostsicher, mit Einstiegshilfen versehen) zu entsprechen.

    • Sicherheits- und Rückschlagventile sind bei Heißwasseranlagen (z. B. Elektroboiler, Heizungsboiler) zur Vermeidung von Heißwasserschäden am Wasserzähler und an der Hausanschlussleitung jährlich durch eine konzessionierte Firma auf Funktion zu überprüfen. Für Schäden, welche durch Rückfluss von Heißwasser an der Wasserversorgungsanlage entstehen, haftet jeweils der Wasserbezieher bzw. der Liegenschaftseigentümer. Die Tropfleitung des Sicherheitsventils bei Warmwasseranlagen muss so ausgeführt sein, dass im Falle eines Defektes, das ständige Rinnen bei einer Sichtkontrolle sofort festgestellt werden kann.


    • Die Dichtheit der Verbrauchsanlage nach dem Wasserzähler ist zur Vermeidung von Wasserverlusten durch den Liegenschaftseigentümer selbst in regelmäßigen Abständen (Empfehlung 1 x monatlich, Überprüfung des Zählerstillstandes bei Nullverbrauch) zu überprüfen. Die vom Wasserzähler angezeigte bezogene Menge wird ausnahmslos verrechnet.