Herstellung des Wasseranschlusses
Was kostet der Wasseranschluss:
Der Wasseranschlussbeitrag wird auf Grund des baubehördlich genehmigten Bauplanes nach den Bestimmungen des Gemeindewasserversorgungsgesetzes nach der Wohnnutzfläche (100 m² Wohnnutzfläche sind 1,0 Bewertungseinheiten (BE), für eine BE beträgt der Einheitssatz ab 01.01.2024 € 2.300,– inkl. 10 % MWSt.) ermittelt.
Der Wasseranschlussbeitrag beinhaltet nicht die Kosten für die Herstellung des Wasseranschlusses.
Die Kosten für die Grabarbeiten sind vom Antragsteller direkt mit der bauausführenden Firma zu vereinbaren und zu beauftragen.
Die Kosten für die Installationsmateriallieferung und die Montage durch den Wasserversorgungsverband werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.