Information für die Herstellung des Wasseranschlusses
1.) Rechtzeitige Kontaktaufnahme (nach Möglichkeit schon bei Einreichung des Bauvorhabens vor Baubeginn) mit dem Wasserversorgungsverband Faaker-See-Gebiet
a) mit Vorlage des baubehördlich genehmigten Bauplanes und Lageplanes zum Zwecke der Prüfung der Anschlussmöglichkeit, Festlegung der weiteren Vorgangsweise und Abklärung technischer Details, Berechnung des Wasseranschlussbeitrages, eventuell notwendige örtliche Besichtigung der Anschlussstelle
b) schriftliches Ansuchen um Herstellung des Wasseranschlusses mit Lageplan
2.) Erledigung der notwendigen Formalitäten (Formulare liegen im Büro des Wasserversorgungsverbandes Faaker-See-Gebiet auf)
Unterfertigung des Liefer- und Arbeitsauftrages
Unterfertigung der Grundstückserklärung
Zustimmungserklärungen zur Fremdgrundinanspruchnahme bzw. des Straßengrundbesitzers
Übernahme der Haftung für die Grabarbeiten (durch Baufirma)
Liefervereinbarung für Grundstücke außerhalb des Versorgungsbereiches
3.) Bezahlung des Wasseranschlussbeitrages
4.) Terminvereinbarung für die Herstellung des Wasseranschlusses
Was kostet der Wasseranschluss:
Der Wasseranschlussbeitrag wird auf Grund des baubehördlich genehmigten Bauplanes nach den Bestimmungen des Gemeindewasserversorgungsgesetzes nach der Wohnnutzfläche (100 m² Wohnnutzfläche sind 1,0 Bewertungseinheiten (BE), für eine BE beträgt der Einheitssatz ab 01.01.2024 € 2.300,– inkl. 10 % MWSt.) ermittelt. Der Wasseranschlussbeitrag beinhaltet nicht die Kosten für die Herstellung des Wasseranschlusses.
Die Kosten für die Grabarbeiten sind vom Antragsteller direkt mit der bauausführenden Firma zu vereinbaren und zu beauftragen.
Die Kosten für die Installationsmateriallieferung und die Montage durch den Wasserversorgungsverband werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.