(Im Bereich der Stadt Villach richtet sich die Höhe des Wassertarifes nach der jeweils dort gültigen Verordnung.)
(Die Höhe der zur Verrechnung gelangenden Einheitssätze im Bereich der Stadt Villach und im Bereich der MG Velden am WS sind gesondert geregelt. Grundlage bilden die jeweiligen Verordnungen dieser Mitgliedsgemeinden.)
Für genauere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsführung des Wasserversorgungsverbandes gerne zur Verfügung.
Wasserbezugsgebühren und Wasserzählergebühren
VERORDNUNGEN:
des Gemeinderates der Marktgemeinde Rosegg >>
des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental >>
des Gemeinderates der Marktgemeinde Velden am Wörther See >>